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AGBs

1. Veranstaltung des Kunden

 

Der Kunde plant eine Veranstaltung zu dem im jeweiligen Angebot festgelegten Termin.

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2. Anlieferung und Abholung

 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail etwas anderes vereinbart wurde, liefert der Nutzungsüberlassender die im Angebot aufgeführten Gegenstände (im Folgenden „Vertragsgegenstände“) an den vom Kunden angegebenen Veranstaltungsort und holt diese dort nach Veranstaltungsende wieder ab.

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3. Betrieb der Vertragsgegenstände

 

Der Betrieb der dem Kunden gemäß Angebot überlassenen Vertragsgegenstände erfolgt nur dann durch den Nutzungsüberlassenden, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Nutzungsüberlassende ist berechtigt, den Betrieb der Vertragsgegenstände ganz oder teilweise durch einen geeigneten Dritten durchführen zu lassen.
Im Falle einer Verhinderung des Nutzungsüberlassenden kann ebenfalls ein Dritter mit dem Betrieb der Technik beauftragt werden.

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4. Termine

 

Der Zeitpunkt der Anlieferung sowie der Abholung der Vertragsgegenstände wird zwischen dem Nutzungsüberlassenden und dem Kunden telefonisch oder per E-Mail abgestimmt. Die vereinbarten Termine werden dem Kunden anschließend per E-Mail bestätigt.

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5. Prüfungspflicht

 

Bei der Übergabe der Vertragsgegenstände an den Kunden sowie bei deren Rückgabe wird der Zustand der Gegenstände in einem Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll dokumentiert, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

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6. Einweisung des Kunden

 

Sofern der Betrieb der Vertragsgegenstände nicht durch den Nutzungsüberlassenden erfolgt, weist dieser den Kunden bei Anlieferung in die sachgemäße Bedienung der Technik ein.

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7. Kaution

 

Sofern im Angebot eine Kaution vorgesehen ist, hat der Kunde diese spätestens bei Übergabe der Vertragsgegenstände an den Nutzungsüberlassenden zu leisten.

Weisen die Vertragsgegenstände bei Abholung oder Rückgabe Schäden auf, die bei Übergabe noch nicht vorhanden waren, ist der Nutzungsüberlassende berechtigt, den nachgewiesenen Schaden mit der Kaution zu verrechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Dies gilt nicht, sofern der Schaden durch den Nutzungsüberlassenden selbst verursacht wurde.

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8. Rechnung und Fälligkeit des Nutzungsentgelts

 

Der Nutzungsüberlassende ist berechtigt, die Rechnung unmittelbar nach der Veranstaltung, sowie bereits bei Abholung oder Rückgabe der Vertragsgegenstände zu stellen.

Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

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9. Stornierung durch den Kunden

 

Eine Stornierung eines bereits erteilten Auftrags ist ausschließlich in Textform per E-Mail zulässig.

Im Falle einer Stornierung ist der Nutzungsüberlassende berechtigt, folgende Stornokosten zu berechnen:

a) bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
b) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Gesamtentgelts
c) bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtentgelts
d) 1 Tag vor der Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: 100 % des Gesamtentgelts

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